Erst in der Frankenzeit begannen die Herrscher die davor herrenlosen und unwegsamen Waldgebiete mit ihrem Bann zu belegen und so als königliches Eigentum (Regalien) zu beanspruchen. Die Wälder, die oft als Reichslehen an Vasallen übertragen wurden, wurden auch als Kronwälder bezeichnet. Aus ihnen entwickelten sich die späteren Domanialwälder (Bezeichnung der Wälder, die vor der Französischen Revolution in landesherrschaftlichem Besitz waren). Der Grünewald ist der größte ehemalige Kronwald des Landes.
Bannwald Grünewald
Eine Urkunde aus dem Jahr 1083 erwähnt bereits die Übertragung von Nutzungsrechten im Anvener Wald. Später ist der Grünewald im Freiheitsbrief der Stadt Luxemburg, ausgestellt im Jahre 1244 durch die Gräfin von Luxemburg Ermesinde II. (1186–1247), genannt, und dies in Zusammenhang mit den Bestimmungen über das Weideund Holzrecht der Bürger und auch dem Jagdrecht der Gräfin, die Teile des Grünewaldes zum Bannwald erklärte.
Im Laufe der wechselvollen Geschichte des Großherzogtums Luxemburg unterlag der Grünewald unterschiedlichen Herrschaftseinflüssen (Haus Burgund, Habsburgische Niederlande, Spanische Niederlande, Frankreich, Österreichische Niederlande). In diese Zeiten fallen mehrere ”Forstordnungen”, die nicht nur die Forstaufsicht oder die Forstfrevel, sondern auch die Bewirtschaftung der Wälder regelten. Bereits 1535 wurde aufgrund des devastierten Waldzustandes der Auftrag erteilt, den Grünewald zu vermessen, eine Karte des Waldes anzufertigen und diesen in Schläge einzuteilen.
Wilhelm I. (1815 — 1840) aus dem Haus Oranien-Nassau versteigerte große Teile des Grünewaldes. Sein Nachfolger Wilhelm II. (1840–1849) kaufte große Teile zurück.
Die Dommeldinger Eisenhütte um 1930, im Hintergrund der Grünewald. Die Industrie benötigte über Jahrhunderte hinweg sehr viel Holz und der Wald wurde ausgebeutet.
Domanialwald
Mit der Annexion des Landes durch die Truppen der Französischen Revolution 1794/95 bildete Luxemburg als ”Département des Forêts” für die folgenden 20 Jahre einen Teil Frankreichs. Der Grünewald hatte hauptsächlich den Zweck, die Festung Luxemburg mit Brennholz zu versorgen.
Im Zuge der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 wurde der Grünewald zur Staatsdomäne.
Um sich Gelder zur Regelung der Kriegsschulden zu beschaffen, scheute man sich nicht, auch die ausgedehnten Staatsdomänen öffentlich versteigern zu lassen. So kam es unter der Herrschaft Wilhelms I., dem ersten Großherzog des neuen Staates Luxemburg, zu einer schrittweisen Veräußerung des Grünewaldes.
Die letzten 679,1 ha des 2524 ha großen Grünewaldes sollten 1848 versteigert werden, weil die ordentlichen Staatseinnahmen nicht ausreichten, um eine zeitgerechte Ausführung der Bahn- und Straßenbauarbeiten zu sichern. Da bei der Versteigerung kein angemessener Preis geboten wurde, kaufte der Nachfolger von Wilhelm I., Großherzog Wilhelm II., am 12. Februar 1848 den Wald. Im Rahmen einer neuen Forstpolitik begann der Staat Anfang des 20. Jahrhunderts nach und nach Teile des ehemaligen landesherrschaftlichen Grünewaldes zurückzukaufen. Bis auf ca. 1.000 ha großherzoglichen Privatbesitz ist der ca. 4.500 ha große Grünewald heute wieder im Besitz des Staates.
Der Grünewald heute
Der Grünewald ist heute der größte zusammenhängende Waldkomplex Luxemburgs und weist neben seinem forstlichen, ökologischen (Habitatzone) und landschaftlichen Wert auch einen hohen kulturhistorischen Wert auf. Dieser Tatsache wurde durch ministeriellen Beschluss vom 29. April 1966 Rechnung getragen, in dem große Teile des Grünewaldes zum nationalen Kulturdenkmal erklärt wurden.