Bis zur frühen Industrialisierung war Holz der wichtigste Rohstoff, der vielfältig zum Einsatz kam.
Köhlerei
Die Köhlerei versorgte die Schmieden, Eisen‑, Hammer- und Hüttenwerke mit Holzkohle. Allein die Eisenhütte in Dommeldingen benötigte jährlich 6000 Raummeter Holz. In einem im Jahre 1740 verfassten Bericht an die ”Chambre des Comptes” (Rechenkammer) wird beklagt, dass es im ganzen Grünewald nicht einen einzigen Baum mehr gab, der als Bauholz zu gebrauchen war. Alles Holz war als Brennholz und zu Holzkohle verwendet worden. Erst als 1865 Koks die Holzkohle zu ersetzen begann, verlangsamte sich die schier unersättliche Ausbeutung des Grünewaldes.
Bau- und Brennholz
Sowohl der Bau der Festung Luxemburg als auch ihr Betrieb erforderten große Mengen an Bau- und Brennholz. Zeitweilig war der Grünewald hauptsächlich dazu bestimmt, die Festung Luxemburg mit dem von ihr benötigten Brennholz zu versorgen.
Aschenbrennerei
Die Aschenbrenner erzeugten Pottasche als Ausgangsprodukt für die Seifen- und Glasherstellung.
Der enorme Holzverbrauch erforderte schon frühzeitig eine Planung der Holzerzeugung und die Bewirtschaftung des Waldes. Schon im frühen Mittelalter versuchte man, die unkontrollierte Nutzung großer Waldgebiete zu unterbinden. 1617 erschien das von dem Herrscherpaar der spanischen Niederlande Erzherzog Albert und der Erzherzogin Isabella erlassene Wälder- Edikt, das in 125 Artikeln u.a. die Bewirtschaftung und Einrichtung der Wälder und die Ausübung der Nutzungsrechte hierzulande regelte. Die Planung der Holzversorgung führte letztendlich zur geregelten Forstwirtschaft mit dem noch heute gültigen ”Grundsatz der Nachhaltigkeit”.
Holzberechtigungen
Das Recht zur Nutzung des Holzes im Grünewald hatten über Jahrhunderte die jeweiligen Herrscher inne, die über sogenannte Holzberechtigungen ihren Untertanen Nutzungsrechte gewährten.
Bereits 1270 erteilte Graf Heinrich V. dem Heiliggeistkloster von Luxemburg das Recht, jeden Tag mit einem einspännigen Wagen gefallenes Holz aus seinen Besitzungen zu Andevane zu holen. Am 13. August 1320 erteilte Johann der Blinde dem Predigerorden und mit unbekanntem Datum dem Franziskanerorden Holzberechtigungen im Grünewald.
Holzberechtigungen erhielten z.B. auch das HI.-Geist-Kloster (22.11.1384), die Münsterabtei (21.05.1398), der Minoritenorden (16.10.1473), die Einwohner von Luxemburg, Hollerich und Bonneweg (14.12.1480) oder der Jesuitenorden (06.09.1609). Das Weistum des Hofes Anven vom 15. Juni 1362 regelte Nutzungsrechte im Grünewald.
In der “Sentence Royale” vom 7. November 1735 wurde dem Hof Anwen das Recht der Brennholz- und Weidenutzung im Grünewald gewährt. Die Verwüstungen des Waldes gaben indes immer wieder Anlass zu Klagen. So gab Ferdinand von Spanien, Bruder des spanischen Königs Philipp IV., am 18. Januar 1638 den Auftrag, den Klöstern und anderen Berechtigten des Grünewaldes in ihrem Tun und Treiben Einhalt zu gebieten, da der Wald zugrunde gerichtet würde.
Unter österreichischer Herrschaft hatte die Erzherzogin Maria Theresia durch den Minister Marquis de Sotta eine Untersuchung über den Stand ihrer Wälder machen lassen, und suchte durch ein Schreiben vom 24. Oktober 1750 eine Besserung der Domanialwälder zu erstreben, “da dieselben sehr gelitten haben durch übermäßige Exploitation und Nichtbeachtung der Gesetze”.
Noch bis Mitte des 19.Jh. lasteten auf dem Grünewald Holzberechtigungen, die nach und nach z.T. mit Geld, z.T. mit Landabfindungen abgelöst wurden. So teilten im Jahr 1846 die Gemeinden Niederanven, Steinsel und Eich der Regierung mit, dass sie zum Preis von 50 Franken/ha ihre Rechte in dem Domanialwald Grünewald abtreten. Das Angebot wurde am 25. Januar 1847 von der Regierung angenommen und durch den König-Großherzog genehmigt.